Kreismedien­zentrum Zollern­albkreis

Entgelt­verzeichnis

1. Allgemeines

Für die Inanspruchnahme kreiseigene Einrichtungen erhebt der Landkreis privatrechtliche Entgelte nach Maßgabe dieser Richtlinie.

Das Entgelt wird zur Zahlung fällig mit der Bekanntgabe der Kostenrechnung an den Nutzer; es ist an die Kreiskasse zu entrichten. Entgelte des Kreismedienzentrum und der Schulen des Zollernalbkreises sind bar vor Ort zu bezahlen; Kosten nach Ziff. 2.2.7 werden mit Rechnung erhoben.

 

2.2 Entgelte des Kreismedienzentrum

Öffentliche Schulen und staatlich anerkannte Privatschulen (sofern die Privatschulen die pauschalen Nutzungsgebühren an das Landesmedienzentrum entrichten) sind von den Verleih- und Nutzungsentgelten befreit. Das gleich gilt, wenn das Kreismedienzentrum zu Zwecken der Jugend- und Erwachsenenbildung und für die Ziele von gemeinnützigen Vereinen oder kirchlichen Einrichtungen in Anspruch genommen wird. Eine gewerbliche oder im Interesse Einzelner liegende Inanspruchnahme ist entgeltpflichtig.

Die Entgelte der nachfolgenden Nr. 1- 5 werden nach der Dauer der Abwesenheit der Gegenstände vom Kreismedienzentrum bemessen. Jeder angefangene Arbeitstag zählt voll. Arbeitsfreie Tage (z.B. Samstage, Sonn- und Feiertage, sowie Tage, an denen das Kreismedienzentrum aus anderen Gründen geschlossen bleibt) werden nicht angerechnet. Abholtag und Rückgabetag werden zusammen als ein Entgelttag angerechnet.

Transport und Versand der Gegenstände gehen zu Lasten und auf Gefahr des Ausleihers. Dies gilt auch, wenn die Entgeltfreiheit aufgrund Abs. 1 besteht.

Bei einer Überschreitung der festgesetzten Ausleihzeit kann für jeden weiteren Tag eine Säumnisgebühr erhoben werden. Wiederholte verspätete Rückgabe kann mit einer Entleihsperre belegt werden. Private oder gewerbliche Entleiher bezahlen bei Überschreitungen des Rückgabetermins die Tagesentgelte, die bis zur Rückgabe entstehen.

Die Entgeltrahmensätze betragen:

1. Geräte für Projektionstechnik: 10 - 30 Euro

2. Geräte für Tontechnik: 5 - 15 Euro

3. Geräte für Bildaufnahmetechnik: 5 - 15 Euro

4. Geräte für EDV-Technik: 5 - 15 Euro

5. Zubehör pauschal: 10 Euro

6. Nutzung technischer Einrichtungen in den Räumen des Kreismedienzentrums: 50 Euro / Stunde + Verbrauchsmaterial

Für aufwändige Serviceleistungen oder Unterweisungen kann ein Stundensatz in Rechnung gestellt werden.

7. Personalkosten

a) System- un Netzwerkadministrator: 80 Euro / Stunde

b) Ersteinrichtung mobiler Endgeräte mittels MDM: 8 Euro / Gerät

c) Der Stundensatz für die Inanspruchnahme von weiterem Personal richtet sich nach Ziff. 2.1 der aktuell geltenden VwV - Kostenfestlegung; für Arbeiter und Angestellte gelten die entsprechend vergleichbaren Lohn- und Vergütungsgruppen.

8. Ersatzteile und Material werden zum Tagespreis berechnet.

Die festgelegten Entgeltrahmensätze sind in einer laufend aktualisierten Geräteliste aufgeschlüsselt und im Einzelen festgesetzt. Diese Geräteliste kann im Kreismedienzentrum eingesehen werden.