Kreismedien­zentrum Zollern­albkreis

Benutzer­ordnung

1. Verleih von audiovisuellen Medien

Auf der Grundlage des Medienzentrengesetzes vom 06.02.2001 (in Kraft seit 01.10.2001) beschafft das Kreismedienzentrum im Rahmen der vorhandenen Mittel die für die Schulen erforderlichen audiovisuellen Medien, stellt diese bereit und erfüllt die damit verbundenen pädagogischen und organisatorischen Aufgaben.

Das Kreismedienzentrum Zollernalbkreis hat seinen Sitz in Albstadt-Tailfingen, An der Technologiewerkstatt 3, eine Abhol- und Rückgabestelle ist in Hechingen am Berufsschulzentrum, Am Schlossberg 7 eingerichtet.

Geräte und Medien sind vom Benutzer auf dessen Kosten und Gefahr im Kreismedienzentrum abzuholen bzw. zurückzugeben. Wird bestelltes Material nicht zur vereinbarten Abholzeit abgeholt, wird bei Bedarf anderweitig verliehen.

Audiovisuelle Medien und Geräte werden entsprechend dieser Ausleihbedingungen im Kreisgebiet verliehen.

GEBÜHRENFREIE AUSLEIHE: Für Lehrkräfte und Schüler/innen an öffentlichen Schulen sowie staatlich anerkannten Privatschulen (sofern diese die pauschalen Nutzungsgebühren an das Landesmedienzentrum entrichten) und Kindergärten (städtische, kirchliche etc.), die sich im Kreisgebiet des Zollernalbkreises befinden, ist die Ausleihe von Medien gebührenfrei. Das Gleiche gilt für staatlich anerkannte Träger der Jugend- und Erwachsenenbildung, sofern sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen können. Auch Studierende der Fachhochschulen sowie Referendarinnen und Referendare des Staatlichen Seminares für Didaktik und Lehrerbildung im Zollernalbkreis können gebührenfrei Medien ausleihen. Zudem können Lehrkräfte sowie Referendarinnen und Referendare Medien kostenfrei downloaden: www.sesam.lmz-bw.de

GEBÜHRENPFLICHTIGE AUSLEIHE: Lehrkräfte und Schüler/innen von Privatschulen (welche die pauschale Nutzungsgebühr an das Landesmedienzentrum nicht entrichten), Ersatz- oder Ergänzungsschulen im Kreisgebiet des Zollernalbkreises können gegen Kostenersatz Medien ausleihen. Kontakt: Tel. 07431 8000-2025

Die Entgelte werden in bar im Kreismedienzentrum entrichtet.

 

2. Säumnisgebühren für Medien, Beschädigung von Medien oder Transporthüllen

Bei verspäteter Rückgabe von Medien aus dem Verleih fallen pro Tag und pro Medium Säumnisgebühren an.

Der Abhol- und Rückgabetag wird jeweils als 1 Tag berechnet. Samstage und Sonn- und Feiertage zählen nicht als Ausleihtage und nicht als Mahngebührentage.

Bei erkennbarer Beschädigung des Mediums durch den/die Entleiher/-in ist der Preis für die Wiederbeschaffung zu entrichten. Auch für beschädigte Transporthüllen ist zu zahlen.

 

3. Geräteverleih

Geräte und Medien sind vom Benutzer auf dessen Kosten und Gefahr im Kreismedienzentrum abzuholen bzw. zurückzugeben. Wird bestelltes Material nicht zur vereinbarten Abholzeit abgeholt, wird bei Bedarf anderweitig verliehen.

GEBÜHRENFREIE AUSLEIHE: Für Lehrkräfte und Schüler/-innen an öffentlichen staatlichen Schulen sowie staatlich anerkannten Privatschulen (sofern diese die pauschalen Nutzungsgebühren an das Landesmedienzentrum entrichten), für eingetragene Vereine und Kindergärten (städtische, kirchliche, etc.) im Kreisgebiet des Zollernalbkreises ist die Ausleihe von Geräten gebührenfrei. Das Gleiche gilt für staatlich anerkannte Träger der Jugend- u und Erwachsenenbildung, sofern sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen können.

Auch Studierende der Fachhochschulen, Referendarinnen und Referendare des Staatlichen Seminares für Didaktik und Lehrerbildung sowie eingetragene Vereine im Zollernalbkreis können, mit Vorlage eines Nachweises, gebührenfrei Geräte ausleihen.

GEBÜHRENPFLICHTIGE MIETE: Privatpersonen, Firmen und sonstige Institutionen aus dem Kreisgebiet des Zollernalbkreises bezahlen pro Tag und Gerät Ausleihgebühren.

Die jeweilige Gebührenhöhe entnehmen Sie bitte unserem aktuellen Entgeltverzeichnis.

SÄUMNISGEBÜHREN: Bei Geräten, die kostenlos entliehen werden, kann für jeden Tag, um den die Ausleihfrist überschritten wird, eine Säumnisgebühr erhoben werden.

Bei Geräten, die von Firmen und Privatpersonen entliehen werden, wird für jeden Tag, um den die Ausleihfrist überschritten wird, eine Säumnisgebühr in Höhe des vollen Tagessatzes erhoben.

Der Abhol- und Rückgabetag wird als 1 Tag berechnet. Samstage und Sonn- und Feiertage zählen nicht als Ausleihtage. Samstage und Sonntage zählen als Mahngebührentage.

 

4. Sonstige Bedingungen

Für die Anmeldung von Privatpersonen ist ein Personalausweis erforderlich. Für die Anmeldung der weiteren unter Ziffer 1 genannten Personen ist ein Nachweis (z. B. ein Schreiben der Schule, der Einrichtung oder ein Dienstausweis) vorzulegen, aus dem die Zugehörigkeit zur angegebenen Institution hervorgeht.

Die Anerkennung der Verleihbedingungen erfolgt mit der Aufgabe der Bestellung.

Die Ausleihdauer von Medien und Geräten beträgt in der Regel eine Woche. Eine Verlängerung um 1 Woche ist möglich. Weitere Ausnahmen können mit dem Verleih abgesprochen werden.

Haftung:

Der/die Entleiher/-in ist verpflichtet, die entliehenen Medien und Geräte sachgerecht und pfleglich zu behandeln und für eine sichere Aufbewahrung zu sorgen. Die Benutzung von Leihgeräten setzt voraus, dass die entsprechenden Personen im Umgang vertraut sind und gegebenenfalls eine entsprechende Ausbildung nachweisen können. Auf Anfrage findet eine Einweisung in die Gerätebedienung durch das Kreismedienzentrum statt. Die Haftung erstreckt sich auf Schäden und Verluste, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind: In diesem Fall hat der/die Entleiher/-in des Kreismedienzentrums Zollernalbkreis den vollen Wertersatz zu leisten.

Der Benutzer hat bei der Rückgabe der Geräte und Medien auf entstandene Schäden hinzuweisen. Für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung entstanden sind, haftet der Benutzer. Für Beschädigungen fremder Medien durch Leihgeräte des Kreismedienzentrums wird keine Haftung übernommen. Transport und Versand von Geräten und Medien gehen in jedem Fall auf Gefahr des Benutzers. Die Beweislast trägt der Nutzer.

Es besteht ein Kopier- und Vervielfältigungsverbot für alle entliehenen Medien. Die bei öffentlichen Vorführungen anfallenden GEMA-Gebühren sind durch die Ausleihe nicht abgegolten. Sie sind durch den Veranstalter mit der GEMA abzurechnen.

Die Verleihleitung behält sich vor, Kunden vom Verleih auszuschließen, die grob gegen die Ausleihbedingungen verstoßen.

Medien- und Geräteverleih:

Tel: 07431- 8000 2025

E-Mail: kmz@zollernalbkreis.de

 

5. Inkrafttreten

    Die Benutzerordnung tritt ab 01.04.2021 in Kraft.